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Willkommen auf unserer homepage.

Als Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht bieten wir Ihnen einen kompletten Rundum-Service für Ärzte, Praxen, Krankenhäuser und Privatkliniken an.

Von der relativ einfachen Gestaltung eines Angestelltenvertrags bis hin zur kompletten Gründung eines MVZ´s oder einer Privatklinik sind wir Ihre Anprechpartner im Bereich der Vertragsgestaltung und der Prüfung bzw. Optimierung Ihres Praxis- oder Klinikkonzepts.

Sie benötigen Rat bei der Existenzgründung Ihrer Praxis oder wollen gar eine Privatklinik gründen? Auch hier sind wir Ihnen jederzeit behilflich.

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Die wesentlichen Leistungen in der Übersicht:

  • Anstellungsverträge des Praxispersonals
  • Hilfe bei Praxismiet-, Geräteleasing- und sonstigen "Basisverträgen"
  • Verträge für Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften in allen denkbaren Varianten
  • Verträge für MVZ´s und Privatkliniken
  • Verträge für die überörtliche Praxisausübung (Zweigpraxis, Filiale usw.)
  • Anstellungsverträge für Ärzte
  • Verträge für Belegärzte
  • Verträge für Praxisnetzwerke
  • Integrierte Versorgung
  • Chefarztverträge
  • Hilfe bei der Praxisgründung
  • Hilfe bei der ärztlichen Zulassung (oder deren Entzug)
  • Vertretung bei BG- und Disziplinarverfahren

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Selbstverständlich könnten Sie sich auch einfach Vertragsmuster aus dem Internet herunter laden. Hierbei haben Sie aber keine Garantie, dass die Zahnrädchen auch ineinander greifen. Ein einfaches Beispiel: Sie laden einen vorformulierten Vertrag zur Bildung einer GP herunter. In diesem Vertrag steht, dass die GP durch alle Gesellschafter nach außen hin vertreten wird. Jahre zuvor haben Sie jedoch mit einem Abrechnungszentrum vereinbart, daß nur der Seniorchef der Praxis mit der Factoringfirma abrechnet. Nun klagt das Rechenzentrum für Sie ausstehendes Honorar ein und man wundert sich, dass ein findiger Gegenanwalt auf folgendes stößt: Beide Verträge passen nicht zueinander. Ihnen wird vorgehalten, dass die Forderung gar nicht wirksam an die Firma abgetreten wurde. Ihr vorformulierter Gesellschaftsvertrag und die damals abgeschlossene Abtretungsvereinbarung sind völlig inkongruent! Der Gegenanwalt hat eine winzige Lücke gefunden, an der Ihr Prozess scheitert - mit eventuell fatalen, weitreichenden Folgen. Für die niemand haftet, weil Sie sich den Ärger selbst eingebrockt haben.

Wir schlagen Ihnen daher im eigenen Interesse dringend vor, nicht am falschen Ende zu sparen.

Im Zeitalter der modernen Informationstechnologie ist es kein Problem mehr, daß Sie unter Umständen nicht direkt bei uns praktizieren. Wenn Sie es wünschen, besuchen wir Sie zur Besprechung auch vor Ort - wir helfen Ihnen bundesweit.

 

Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht